Mediation

Bei der Mediation handelt es sich um ein Verfahren zur außergerichtlichen Lösung von Konflikten im privaten, beruflichen, wirtschaftlichen und ökologischen Umfeld. Die Parteien erarbeiten in eigener Verantwortung gemeinsam optimale Lösungen.

Ich leite als allparteiliche Dritter die Gespräche und bin für den Rahmen und den Ablauf der Mediation verantwortlich. Ich achte auf die Einhaltung der Fairness und der vereinbarten Mediationsregeln. Ich bin zur Verschwiegenheit über die Tatsachen verpflichtet, die mir im Rahmen der Mediation anvertraut oder sonst bekannt wurden.

Voraussetzungen für eine Mediation:

(1) Mindestens zwei Menschen, die miteinander einen Konflikt haben, und eine neutrale Mediatorin/einen neutralen Mediator

Im Fall einer geförderten Familienmediation sind jedenfalls zwei Mediator*innen erforderlich. Eine oder einer der beiden muss einen juristischen Grundberuf ausüben oder ausgeübt haben und der oder die andere einen psychosozialen.

(2) Die Konfliktparteien sind verhandlungsfähig.

(3) Die Konfliktparteien sind sich des Konfliktes untereinander bewusst.

(4) Die Konfliktparteien haben die Absicht, den Konflikt gemeinsam auf dem Verhandlungsweg zu lösen.

Ich bin eingetragener Mediator in der Liste des Bundesministeriums für Justiz.

Ich arbeite allein oder im Team gemeinsam mit Ihnen an der Lösung Ihrer Konflikte!

Der Rahmen einer Mediation bietet einen geschützten Raum für schwierige Verhandlungen.

Der Ablauf einer Mediation lässt sich grundsätzlich in mehrere Phasen unterteilen. Grundsätzlich deshalb, weil sich der Ablauf je nach Konfliktumfeld, Konfliktausmaß, Konfliktthemen und der Konfliktgestalt im Detail auch von den unten beschriebenen fünf Phasen unterscheiden kann.

Unabhängig von der Anzahl der Phasen bleibt der strukturelle Aufbau jedenfalls erhalten. Es gilt, dass eine Mediation auch abgebrochen werden kann (Prinzip der Freiwilligkeit). In diesem Fall wird nur das Beginndatum und das Abbruchdatum der Mediation dokumentiert.

Finden die Parteien im Rahmen einer erfolgreich durchgeführten Mediation zu einer gemeinsamen Lösung, endet die Mediation in der Regel mit einem außergerichtlichen Vergleich. Andernfalls steht den Parteien weiterhin der Klagsweg offen.

Schritt für Schritt und Seite an Seite

Die 5 Phasen einer Mediation:

Vor der ersten Sitzung:
  • Die Konaktaufnahme erfolgt durch die Mediand*innen per E-Mail oder Telefon.
  • Mit dem Mediator werden die Voraussetzungen für eine Mediation abgeklärt.
  • Im nächsten Schritt werden die Terminmöglichkeiten mit allen Beteiligten abgestimmt.
  • Wenn ein gemeinsamer Termin gefunden wurde, wird dieser von allen Teilnehmer*innen nochmals schriftlich bestätigt.
Erste Phase:
  • Wir schaffen eine vertrauensfördernde Gesprächsatmosphäre und
  • klären die Rahmenbedingungen für die Mediation.
  • Wenn alle Beteiligten zustimmen, wird für die Mediation eine eigene schriftliche Mediationsvereinbarung getroffen,
  • die die Regeln und Zielsetzungen für die Mediation enthält..
Zweite Phase:
  • In der folgenden Konfliktbearbeitungsphase bringen die Parteien ihre Themen ein, die sie bearbeiten wollen.
  • Diese Themen werden für alle sichtbar gesammelt und dann über die Reihenfolge der Bearbeitung durch die Konfliktparteien entschieden.
Dritte Phase:
  • Auf Basis der Wünsche und Ziele der Beteiligten werden alle möglichen Sichtweisen auf die Konfliktinhalte erarbeitet
  • und die wechselseitigen Problemdefinitionen ohne Bewertung gesammelt.
Vierte Phase:
  • Diese Phase widmet sich ganz der Suche nach möglichen Konfliktlösungen,
  • die auf ihre Umsetzbarkeit und Dauerhaftigkeit überprüft werden.
  • Aus den verbliebenen Möglichkeiten wird diejenige ausgewählt, die allen den größten Nutzen/Gewinn bringt
  • und die Zustimmung aller findet.
Fünfte Phase:
  • Nach einer möglichen zusätzlichen externen Überprüfung durch Expertinnen oder Experten kann die schriftliche Abfassung eines Mediationsprotokolls stattfinden.
  • Dieses ist dann z.B. im Falle einer Scheidung geeignet dem Gericht als Grundlage für eine einvernehmliche Scheidung (Scheidungsvergleich) vorgelegt zu werden.
Evaluierung (Follow-up):
  • Bei Bedarf gibt es eine Evaluierung in einer weiteren Sitzung, um zu sehen, ob die Ergebnisse der Mediation den Zielen und Erwartungen entsprechen
  • oder weitere Verhandlungen erforderlich sind.

Häufig gestellte Fragen:

1. Kann man zu einer Mediation gezwungen werden?

Nein. Eine Mediation ist immer die freiwillige Entscheidung aller Beteiligten. Die Personen, die als
Mediator*innen in Frage kommen, werden von den Parteien selbst ausgewählt. Wer selbst Partei, Parteienvertreter*in, Berater*in bzw. Entscheidungsorgan in einem Konflikt zwischen den Parteien ist oder gewesen ist, darf in diesem Konflikt nicht als Mediator*in tätig sein.

2. Was unterscheidet "eingetragene" Mediator*innen von anderen?

Für in die Liste des Bundesministeriums für Justiz eingetragene Mediatior*innen gelten besondere Zulassungsbestimmungen und Regeln zum Schutz der Parteien. Der Beginn und die gehörige Fortsetzung einer Mediation durch einen eingetragenen Mediator oder eine eingetragene Mediatorin hemmen Anfang und Fortlauf der Verjährung sowie sonstiger Fristen zur Geltendmachung der von der Mediation betroffenen Rechte und Ansprüche. Die Liste der eingetragenen Mediator*innen wird beim Bundesministerium für Justiz (BMJ) geführt. Voraussetzung für die Eintragung in diese Liste ist neben einem entsprechenden Antrag und einem Mindestalter von 28 Jahren der Nachweis der fachlichen Qualifikation, der Nachweis der Vertrauenswürdigkeit (Strafregisterbescheinigung), eine Haftpflichtversicherung der Mediatorin oder des Mediators sowie die Angaben, wo die Mediatorin bzw. der Mediator ihre bzw. seine Tätigkeit ausüben wird. Überdies müssen eingetragene Mediator*innen Fortbildungen absolvieren.

3. Welche Arten von Mediation gibt es?

Grundsätzlich kann Mediation bei allen sozialen Konflikten als Konfliktlösungsmethode eingesetzt werden. Mediationsarten sind beispielsweise die Familienmediation (z.B. Scheidung, Trennung, Obsorge, Kontakt, Unterhalt, Verlassenschaft, Erbe etc.), die Wirtschaftsmediation, die Nachbarschaftsmediation, die Umweltmediation, die Schulmediation, die Mediation im öffentlichen Bereich, die Mediation im Bauwesen, die politische Mediation etc. Je nach Konfliktumfeld, Konfliktausmaß, Konfliktthemen und Konfliktgestalt kommen dabei unterschiedliche Lösungsstrategien zur Anwendung.

4. Was sind die Vorteile einer Mediation?

Mediation entwickelte sich in der 70er Jahren in den USA gegenüber Gerichtsverfahren als kostengünstigere, raschere und nachhaltigere Lösungsmethode für Konflikte.

Mediation ist ein relativ kostengünstiges Verfahren, bei dem (im Gegensatz zum Gerichtsverfahren) kein Risiko besteht, allenfalls die Kosten des Gegenübers ersetzen zu müssen.

Mediation spart Zeit, da das Ergebnis oft schneller als bei einem Gerichtsprozess erzielt wird.

Mediation ist immer ein freiwilliges Verfahren.

Die Lösung selbst kommt von den beteiligten Parteien – es gibt niemanden, der besser als jeder für sich selbst entscheiden kann, welche Lösung die fairste ist.

Mediation bietet auch die Möglichkeit, wieder ein konstruktives Gesprächsklima zu schaffen, das von gegenseitigem Respekt geprägt ist.

Mediation besticht durch ihre klar strukturierte Konfliktanalyse und beinhaltet das rasche Erkennen, richtige Handeln und Lösen von Konflikten.

Mittels optimalen Lösungsstrategien gelingt es, einen Konflikt rasch und für beide Parteien zufriedenstellend zu entschlüsseln.

Durch die Nachhaltigkeit der Problemlösung ergibt sich eine Situation, von der alle Beteiligten profitieren.

Die Vorteile der Mediation hat auch der Gesetzgeber erkannt und sie in vielen Bereichen bereits integriert (Familie, Nachbarschaft, Arbeitswesen etc.).

Mediationsgespräche sind absolut vertraulich.

Voraussetzung für eine Mediation ist die Bereitschaft aller Beteiligten, an einer gemeinsamen Lösung zu arbeiten.

5. Wie sieht es mit den Kosten/Förderungen  für eine Mediation aus?

Im Gegensatz zu Gerichtsverfahren sind die Kosten der Mediation vom Streitwert unabhängig. Sie werden auf Basis unseres Zeitaufwands verrechnet und von den Streitparteien bezahlt.

Im Rahmen der vom Bundeskanzleramt geförderten Familienmediation kostet eine Mediationsstunde (ohne Zuschuss) 220,- Euro für Co-Mediator:innen als Team zusammen. Abhängig von der Höhe des Familieneinkommens und der Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder kann das Bundeskanzleramt bei einer Familienmediation einen Zuschuss gewähren. Die Höhe des Selbstbehaltes wird von mir gemäß geltenden Richtlinien errechnet. Die beteiligten Parteien bezahlen pro Mediationsstunde einen Selbstbehalt (den Differenzbetrag auf 220,- EUR). Den Zuschuss des Bundeskanzleramts wickle ich für die Parteien mit dem Österreichischen Verein für Co-Mediation und dem Bundeskanzleramt ab.

Eine Förderung von Familienmediation kann nur bei Auswahl von Mediator*innen aus den Listen auf der Website des Bundeskanzleramtes (BKA) in Anspruch genommen werden.

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