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Unterstützung bei Entscheidungsprozessen

Beratung von Eltern

nach § 95 Abs. 1a AußStrG über die spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder

Jedes Kind leidet mehr oder weniger unter der Trennung bzw. Scheidung seiner Eltern. Das subjektive Ausmaß des individuellen Leidens eines Kindes hängt jedoch nicht nur von den Persönlichkeitseigenschaften Ihres Kindes, sondern auch von Ihrem (weiteren, gemeinsamen) Verhalten als Eltern ab. Wichtig ist, dass Sie als Eltern die speziellen Bedürfnisse Ihres Kindes in der Scheidungs- bzw. Trennungssituation erkennen, verstehen und darauf kindgerecht eingehen können.
Im neuen Kindschaftsrechtsgesetz ist seit Februar 2013 nach § 95 Abs. 1a Außerstreitgesetz für Eltern von minderjährigen Kindern, welche sich einvernehmlich scheiden lassen wollen, eine verpflichtende Elternberatung vorgesehen.

§ 95 Abs. 1a AußStrG lautet:

„Vor Abschluss oder Vorlage einer Regelung der Scheidungsfolgen bei Gericht haben die Parteien zu bescheinigen, dass sie sich über die spezifische aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder bei einer geeigneten Person oder Einrichtung haben beraten lassen.“

Ing. Mag. Bernhard Mair bietet in diesem Zusammenhang Veranstaltungen in Form von Einzel- und Paarberatungen an. Die Beratung findet nicht in Anwesenheit von Kindern statt. Wenn Sie mehr wissen wollen, informieren Sie sich unter Telefon: +43 (0) 699 1229 2821 oder E-Mail: ao.psychologie(at)aon.at oder auf www.bernhard-mair.at.